Man spricht vom freiwilligen Unterwerfungsakt, wenn Besucher einer Veranstaltung, Diskothek, eines Kaufhauses oder anderen Grundstücks die Regeln des Inhabers akzeptieren. Die Akzeptanz des Hausrechts ist Grundvoraussetzung, um den Ort nach Willen des Eigentümers überhaupt aufsuchen zu dürfen. Die Unterwerfung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erklärt werden. Eine freiwillige Unterwerfung ist beispielsweise im Kauf einer Eintrittskarte zu erblicken, ohne dass der Käufer das Einverständnis gegenüber der Hausordnung explizit äußert. Denn mit dem Kaufvertrag werden nicht nur die Pflicht begründet „Eintrittskarte gegen Geld“. Darüber hinaus hat der Käufer Treue- und Rücksichtsnahmepflichten zu erfüllen.