Als Freiheitsstrafe wird eine Zwangsmaßnahme des Staates bezeichnet. Kriminelle Täter können in einem Gerichtsverfahren zu einer Freiheitsstrafe bis zu einer bestimmten Dauer verurteilen.
Zeitige Freiheitsstrafe

Die zeitige Freiheitsstrafe darf gemäß § 38 StGB maximal 15 Jahren betragen. Auf der anderen Seite muss die Strafe in Freiheitmindestens einen Monat betragen. Eine Ausnahme ist das Jugendstrafrecht.

Lebenslange Freiheitsstrafe
Unter „lebenslang“ versteht man in Deutschland, dass der Täter erst nach 15 Jahren einen Antrag auf Bewährung stellen darf. Die lebenslange Haft wird nur für schwerste Verbrechen verhängt.

Freiheitsstrafe auf Bewährung
Bewährung bedeutet, dass die Strafe nicht als Gefängnisstrafe vollstreckt wird. Der schuldhafte Täter soll die Gelegenheit bekommen, sich im Alltag zu bewähren. Der Verurteilte darf im Zeitraum der Bewährung nicht rückfällig werden und muss sich penibel an Gesetze halten. Im Zuge der Bewährungsstrafe werden Betroffene regelmäßig auf ihre Lebensweise kontrolliert. Die Strafe auf Bewährung darf maximal über zwei Jahre verhängt werden.