Das Föderalismusprinzip ist ein Grundprinzip im Bereich des Öffentlichen Rechts. Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und den Bürgern. 

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 20 Abs. 1 GG ein föderaler Staat. Das heißt, die Staatsgewalt (=Staatsmacht) ist auf die Bundesländer und den Bundesstaat aufgeteilt. Dadurch soll eine zentralisierte Ausübung von Macht verhindert werden. 

Demokratische Systeme beruhen auf dem System der Gewaltenteilung. Das setzt voraus, dass die Machtausübung auf mehrere unabhängig zu einander stehende Akteuere verteilt ist. Dadurch wird ein System gegenseitiger Kontrolle und Machtbegrenzung eingeführt, um der willkürlichen Ausübung von Herrschaftsgewalt Vorbeuge zu leisten.

Das Nebeneinander von Bundesländern und dem Bundesstaat äußert sich zum Beispiel darin, dass alle Länder über eine eigene Verfassung verfügen. Parallel dazu sind sie der bundesdeutschen Verfassung, nämlich dem Grundgesetz, unterworfen. Ebenso gibt es neben dem Bundesverfassungsgericht eigene Verfassungsgerichtsbarkeiten der Ländern (Landesverfassungsgerichte).