Als Feuerwehrzufahrt werden Zugänge für Einsatzwagen der Feuerwehren auf Grundstücksflächen bezeichnet. Die Zufahrt dient zum Erreichen von Stellplätzen für Rettungs- und Löschgeräte. Sämtliche Pfosten oder Schlüsselrohre der Feuerwehrzufahrt müssen mit gängigem Feuerwehrwerkzeug zu öffnen sein (Feuerwehrbeil, Hydrantenschlüssel, Dreikant, Bolzenschneider). Feuerwehrzufahrten sind die Verbindung zwischen Straßen (öffentliche Verkehrsfläche) und der Aufstellfläche von Einsatzwagen. Eine überdachte Zufahrt wird als Feuerwehrdurchfahrt bezeichnet. Es ist hierbei zu beachten, dass diese Durchfahrt bei einer Länge von 12,0 m anstelle der Breite von 3,0 Metern, mindestens 3,5 m breit sein muss.

Eine Feuerwehrzufahrt muss jederzeit für Einsatzwagen befahrbar sein, um in Gefahrensituationen zügig Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Es gibt genau definierte Anforderungen für die Ausführung einer solchen Zufahrt. So muss die lichte Breite 3,0 m und die lichte Höhe 3,5 m betragen. Die Begrenzungen einer Feuerwehrzufahrt dürfen nur aus feuerbeständigem Material bestehen. In DIN 1072 ist vorgeschrieben, dass die Zufahrtswege Lasten von bis zu 16 Tonnen pro Fahrzeug oder einzelnen Achsenlasten bis zu 10 Tonnen standhalten müssen. Neben diesen Längenmaßen sind auch die Breiten einer Kurve genau definiert:

Kurvenradius in Meter Mindestkurvenbreite in Meter
unter 10,5 nicht zulässig
10,5 bis 12,0 5,0
<12,0 bis 15,0 4,5
<15,0 bis 20,0 4,0
<20,0 bis 40,0 3,5
<40,0 bis 70,0 3,2
<70,0 3,0