Vorgaben an eine Feuerschutztür sind in DIN 4102-5 geregelt. Die Türen müssen von der zertifizierten Stelle Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen werden. Diese Auftragsstelle prüft die Türen meist in Abständen von fünf Jahren. Eine Feuerschutztür kann die Ausbreitung von Rauch verhindern. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Umgekehrt muss eine rauchdichte Tür keinen Feuerschutz bieten. Eine Feuerschutztür ist entweder einflüglig (T90-1) oder zweiflüglig (T90-2) konzipiert. Dies wird durch die Ziffern 1 und 2 kenntlich gemacht und ist rechts neben der Feuerwiderstandsklasse vermerkt.
Eine Feuerschutztür kann aus verschiedenen Baustoffen hergestellt werden. Schutz bieten Konstruktionen unter anderem aus Stahl, Aluminium und Holz oder einer Mischung daraus. Neben dem kann feuerbeständiges Glas verbaut werden.