Grundsätze
Ein Falschalarm ist eine fehlerhafte Alarmierung. Ein akustisches oder optisches Alarmsignal wird ausgelöst und vermittelt den Betroffenen irrtümlich den Zustand einer Gefahr. Der Begriff „Fehlalarm“ ist Synonym zu Falschalarm. In den Industrienormen wird letzterer Begriff verwendet DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall). Die Quote an Falschalarmen pro Anlage pro Jahr beträgt in Deutschland 1, 1. Der Begriffsbestimmung dieser Norm nach ist ein Fehlalarm als „Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt“ definiert.
Es gibt im Grunde genommen vier verschiedene Formen des Falschalarms:
1. Technischer Alarm
2. Böswilliger Alarm
3. Täuschungsalarm
4. Übermittlungsfehler

Technischer Alarm
Ein technischer Alarm wird auch als blinder Alarm bezeichnet. Der Fehler wird durch technische Defekte ausgelöst. Beispielsweise durch einen Melder, der defekt ist und fälschlicherweise ein Alarmsignal an die Alarmzentrale übermittelt. Ein Defekt kann auch kurzfristig über elektromagnetische Felder ausgelöst werden.

Böswilliger Alarm
Das Herbeiführen eines böswilligen Alarms geschieht aus einer kriminellen Intention heraus durch den Menschen. Das Vortäuschen einer Gefahrenlage ist eine Straftat. Eine Person kann manuelle Melder auslösen, indem etwa ein Druckknopfmelder ohne tatsächliches Erfordernis betätigt wird. Eine andere Form der absichtlichen Täuschung geschieht auch durch das künstliche Auslösen von Rauchmeldern (etwa mit Haarspray oder einem Feuerzeug über dem Melder). Gemäß § 145 StGB stellt der Missbrauch von Notrufen eine Straftat dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden.

Täuschungsalarm
Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Melder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise davon ausgehen, dass es sich um eine Gefahrensituation handelt. Beispielsweise, wenn ein Brandmelder anhand von Brandkenngrößen durch Zigarettenrauch oder Küchendampf auf ein Schadensfeuer schließt. Folgende organisatorische Maßnahme beugen einem Täuschungsalarm vor:
– Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten
– Unterweisen und Informieren hinsichtlich der Auslöser eines Täuschungsalarms
– Umbauarbeiten unter Einbeziehung von Brandschutz-Spezialisten
– Technischer Zustand der Brandmeldeanlage einschließlich regelmäßiger Wartung zur Instandhaltung und Revision
– Ausnahmen vom Schutzumfang
– Definition von sogenannten „Non Fire Situations“. Die Melder werden auf bestimmte Situationen konfiguriert und lernen zu erkennen, dass es sich bei Zigarettenrauch oder auch Küchendampf nicht um eine Brandsituation handelt.

Folgen
Falschalarme sind kostenpflichtig, wenn die Situation einen Feuerwehr- und/oder Polizeieinsatz nach sich zieht. Personen, die einen böswilligen Alarm nachweisbar auslösen sind schadensersatzpflichtig und werden gemäß §§ 145, 145d StGB strafrechtlich verfolgt. Handelt eine Person aus bestem Gewissen und Vorsatz eine Gefahr detektiert zu haben, wird die Allgemeinheit dafür belangt. Neben den finanziellen Konsequenzen erhöhen sich durch Fehlalarme auch die Gefahr der Gewöhnung und die damit einhergehende Gleichgültigkeit. Beispiel: in dichtbesiedelten Gegenden werden Alarmanlagen beliebiger Fahrzeuge von den meisten Menschen ignoriert und als lästig empfunden. Vermehrt wird von einer Störung als von einer kriminellen Handlung ausgegangen.