Alle dienstlichen Fahrten werden im sogenannten Fahrtenbuch dokumentiert. Der Fahrer notiert Abfahrts- und Ankunftsort und Zeit, die zurückgelegten Kilometer und den Zweck der Fahrt. So gewinnt das Unternehmen, Finanzamt oder auch die Polizei einen Einblick in die Verwendung und die Kosten der Fahrzeuge. In erster Linie wird das Fahrtenbuch aus organisatorischen Gründen geführt. Darüber hinaus kann es in Ermittlungsverfahren relevant sein. Mittlerweile werden die Angaben häufig elektronisch per GPS erfasst und festgehalten. Wenn Dienstfahrzeuge auch privat gefahren werden, muss der Arbeitnehmer steuerliche Abgaben zahlen. Das Gefährt wird als Lohnzufluss verstanden, der geldwerte Vorteil muss daher versteuert werden (siehe § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Jedoch kann der Arbeitnehmer dem Unternehmen auch ein Nutzungsentgeld zahlen und ist dann von der Steuerpflicht befreit.