Kurzerklärung

Unter Fahrkartenkontrolle versteht man das Überprüfen von Fahrausweisen im öffentlichen Nahverkehr zwischen hierzu berechtigtem Personal und Fahrgästen.

Befugnisse von Kontrolleuren

Kontrolleure sind dazu berechtigt, jeden Fahrgast nach einem Ausweis zu fragen. Die Reisenden sind dazu verpflichtet, eine Fahrberechtigung durch das Ticket nachzuweisen.

Sofern der Fahrgast dazu nicht in der Lage ist, wirft dies Fragen auf, welche Schritte Kontrolleure daraufhin unternommen dürfen. 

Identitätsnachweis

Gäste sind nicht dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder sonstiges amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen. 

Macht der Fahrgast von seinem Weigerungsrecht gebrauch, ist der Kontrolleur wiederum dazu berechtigt, den Reisenden vorläufig festzunehmen, § 127 StPO. 

Die Kontrolleure verständigen dann die Polizei zur Identitätsfeststellung und dürfen bis zum Eintreffen der Beamten sicherstellen, dass sich der Gast nicht entfernt. Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist von einem gewaltsamen Festhalten gegenüber des Gastes dringend abzuraten.

Pflicht auszusteigen

Auf Verlangen des Kontrolleurs müssen Gäste ohne Fahrberechtigung bei der nächsten Möglichkeit umgehend aussteigen.