Kurzerklärung

Eine Fachraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät ein Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.  Gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss ein Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragen, damit die Experten für eine korrekte Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und die zum Arbeitsschutz dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte sind nach § 6 ASiG für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Beratung des Arbeitgebers. Beratung umfasst eine Unterstützung in Fragen der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen. Ebenso berät eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Auswahl und dem Beschaffen persönlicher Schutzausstattung (PSA) und ähnlichen Körperschutzmitteln. Außerdem nimmt die Fachkraft Stellung zur Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsbedingungen allgemein.
  2. Wartung und Inspektion
  3. Kontrollfunktionen. Kontrollfunktion meint, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Wahrung der Unfallverhütungsvorschrift und anderer Schutzvorschriften im Betrieb überwacht. Dazu gehört zum Beispiel die ordnungsgemäße Nutzung der PSA. Kommt es zu einem Unfall, wertet die Fachkraft die Ursachen aus. Daraus sollen Rückschlüsse auf die Verhinderung künftiger Gefahren ermöglicht werden.
  4. Sensibilisierung von Mitarbeitern. Sensibilisierungen dienen dazu, ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen und ein sicherheitsgerechtes Verhalten in den Alltag zu verankern. Eine Sensibilisierung erfolgt im Dialog mit der Belegschaft. Anhand von Unterweisungen und Schulungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Mitarbeiter über konkrete Gefahren und Risiken aufklären.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Unternehmer hat die in § 5 ASiG genannten Pflichten zu erfüllen. Er muss zunächst eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen nur in Betracht, die über sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Fachkunde wird zum Beispiel in einem Ausbildungsberuf oder einer darauf aufbauenden Weiterbildung aus der Sicherheitsbranche erlangt. 

Bei Bedarf hat der Unternehmer der Fachkraft Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch Fortbildungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann verlangen, dass der Arbeitgeber die nötigen finanziellen Mittel freigibt und einen Zeitrahmen dafür schafft.