Ein externer Datenschutzbeauftragter ist die für den Datenschutz verantwortliche Person. Die Person ist extern, wenn sie von einem Unternehmen zur Beratung einberufen wird, ohne im Betrieb ein fest angestelltes Mitglied zu sein. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) berät ein Unternehmen bei Maßnahmen, die zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich sind. Er überwacht die Einhaltung der DSGVO  und weiterer nationaler Sonderregelungen. DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung.  Das Gesetz wurde von der EU erlassen und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Seit dem sind nationale Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz weitestgehend verdrängt. Die DSGVO dient dem Schutze der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. 
Darüber hinaus sensibilisiert und schult der DSB Mitarbeiter. Er fungiert in seiner unabhängigen Stellung als Bindeglied zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Die Einberufung einer externen Person ist besonders von Vorteil, wenn Manipulationsgefahren bestehen. Es st dafür zu sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte unbefangen ist und sich nicht in Zielkonflikte verwickelt. Zielkonflikte können insbesondere dann entstehen, wenn er noch einer anderen Tätigkeit nachgeht. Dies wird vor allem bei Mitarbeitern angenommen, die gleichzeitig in der Personalabteilung oder Geschäftsführung tätig sind.
Hier gibt’s weitere Informationen zur Relevanz der DSGVO im Berufsleben:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/neue-datenschutzgrundverordnung-worauf-muss-ich-achten/