Unter einem Explosionsschutzdokument versteht man ein schriftliches Dokument, dass zur Verhütung von Explosionsgefahren vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Also falls ohne Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische aufkommen okönnten. Die gesetzliche Grundlage des Explosionsschutzdokumentes ergibt sich aus § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die inhaltlichen und formalen Anforderungen werden durch die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) konkretisiert. Eine Explosion in diesem Sinne ist liegt demnach vor, wenn „ein Gemisch aus einem fein verteilten, brennbaren Stoff mit Luft oder einem anderen gasförmigen Oxidationsmittel wird durch eine Zündquelle entzündet, sodass eine plötzliche, schnell ablaufende Verbrennung ausgelöst wird“.