Erstellen der EN
Das Kürzel EN steht für Europäische Norm. Die Europäischen Normen werden von drei EU-institutionen vergeben und ratifiziert. Diese lauten: Europäisches Komitee für Normung CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen ETSI. Neben europäischen Normen existieren in Deutschland nationalgültige (Deutsche Industrienorm DIN) und weltweit gültige Standards (International Organization for Standardization ISO). Normen, die in einem Staat der EU übernommen und auch international verwendet werden lauten dann beispielsweise ausgeschrieben DIN EN ISO 7010. Bei der Erstellung von Euronormen werden zahlreiche Entwürfe verfasst und in einem Abstimmungsverfahren verabschiedet. So muss eine Menge an Kompromissen geschlossen werden, bis schließlich 71% der Komitee-Mitglieder sich zur benötigten Mehrheit zusammengefunden haben.
Geltungsrang
Die EU-Normen sind für alle Mitgliedsstaaten freiwillig. Entgegen ihrem eigenen Wortlaut sind die Normen nicht als zwingendes Gesetz, sondern als freiwillige Standards zu verstehen. Deutschland hat sich zur Wahrung dieser Standards selbst verpflichtet. Die Eu-Normen sind gegenüber den nationalen Industrienormen vorrangig anzuwenden. Um Doppelnormen zu vermeiden finden deutsche Industrienormen keine Anwendung, wenn der gleiche Inhalt bereits von europäischen Normen geregelt wird. Nach erfolgreichem Beschluss über eine neue Norm, sind die europäischen Regeln unverändert in den nationalen Normenkatalog aufzunehmen.