Empfindliches Übel ist ein Tatbestandsmerkmal der Nötigung, Erpressung und Freiheitsberaubung. Tatbestandsmerkmale sind solche Merkmale, die erfüllt werden müssen, um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen. Bei Diebstahldelikten gehört dazu beispielsweise die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Übel ist das Inaussichtstellen einer negativen Veränderung für das Opfer, auf das der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Das Übel ist empfindlich, wenn es so erheblich ist, dass es dazu geeignet scheint, das Opfer im Sinne des Täterverlangens zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bewegen.