Einrichtungsschutz bezeichnet aktive und passive Objektschutzmaßnahmen, die insbesondere Systeme elektronischer Datenverarbeitung (EDV) schützen.

Zu den passiven Maßnahmen zählen grundsätzlich Einrichtungen, die der Überwachung dienen. Zum Beispiel Überwachungskameras oder Sensoren zur Erfassung möglicher Brandherde. Aktive Objektschutzmaßnahmen sind nicht bloß „Beobachter“, sondern leiten darüber hinausgehend auch Gegenmaßnahmen ein. In der Praxis geschieht dies beispielsweise durch automatische Löschanlagen.

Einrichtungsschutz ist ein Sonderbereich des Brandschutzes. Die Schutzmaßnahmen setzen sich aus der Installation von Brandmeldern und Löschanlagen zusammen. Besonders der Aktivmelder kommt als hochsensibler Ansaugrauchmelder oftmals zum Einsatz. Er neigt dazu, selbst feinste Rauchentwicklungen überhitzter Kabel, die einem Entstehungsbrand vorausgehen, zu erkennen.

Als taugliche Löschanlagen kommen nur nahezu rückstandsfreie Löschgeräte zum Einsatz. Der Einsatz von Wasser, Löschschaum oder Löschpulver könnte für EDV-Systeme verheerende Folgen verursachen. Daher wird auf anerkannte Gaslöschanlagen zurückgegriffen, die üblicherweise mit Kohlendioxid, Argon oder Inergen arbeiten.