Kurzerklärung

Als Einlasskontrolle bezeichnet man eine wichtige Tätigkeit in Berufen aus der Wachbranche. 

Einlassvoraussetzungen

Anhand einer Einlasskontrolle überprüfen Sicherheitskräfte, ob ein Besucher die Einlassvoraussetzungen des Veranstalters erfüllt. So ist beispielsweise der Besuch eines Konzertes oftmals nur bei Vorlage einer Eintrittskarte möglich. Manche Veranstaltungen, etwa solche, die nach 24 Uhr stattfinden, dürfen nur von Volljährigen betreten werden.

Hausverbote

Mitarbeiter in der Einlasskontrolle können anhand des Hausrechts notfalls ein Hausverbot aussprechen und einem Besucher den Zutritt verweigern. Wer das Hausverbot ausspricht, muss sich stets auf sachliche Gründe berufen. Zum Beispiel, dass der Besucher zum Zeitpunkt einer altersbeschränkten Veranstaltung minderjährig war. Der Einlass darf nicht aus willkürlichen oder diskriminierenden Gründen verweigert werden. Andernfalls machen sich der Veranstalter und die verantwortliche Sicherheitskraft schadensersatzpflichtig.

Berufliche Voraussetzungen

Wer gewerblich fremdes Leben oder Eigentum bewacht, übt nach § 34a GewO eine Wachdienstleistung aus. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Wachdienstleister auch berufliche Qualifikationen vorweisen.

Hierfür reicht grundsätzlich der einfache Unterrichtungsnachweis aus. Für Einlasskontrollen an gastgewerblichen Diskotheken muss der Berufsausübende eine Sachkundeprüfung vorher erfolgreich absolviert haben.