Übersicht

Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen den Zutritt unerwünschter Personen zu einem bestimmten Bereich oder Gebäude verhindern. Einbruchschutz ist am wirkungsvollsten, wenn bauliche, mechanische, technische Maßnahmen getroffen und mit personellen und organisatorischen Schritten abgestimmt werden. Eine bauliche Maßnahme ist beispielsweise das Errichten von Mauern, Zäunen und Absperrungen, die einen Zugang erschweren. Durch spezielle Beschläge können die Schwachstellen an Fassaden, Türen und Fenstern, gesichert werden. Die Installation einer Einbruchmeldeanlage (EMA) erhöht den Einbruchschutz immens. Durch Videoüberwachungsanlagen, Bewegungs- und Akustikmelder sowie Alarmdrähten können kriminelle Handlungen detektiert und festgehalten werden. Anhand einer Einbruchmeldeanlage werden Einbruchversuche umgehend erfasst und für die Gefahr angemessene Reaktionen zeitnah getroffen werden.

Zu den personellen Maßnahmen zählt die Beauftragung eines Wachdienstes. Speziell geschulte Fachkräfte führen an vorher eingegrenzten Revieren Kontrollgänge durch und achten auf Unregelmäßigkeiten. Die Organisation sämtlicher Maßnahmen ist besonders dann wichtig, wenn auf Hinweise (zum Beispiel auf ein Alarmsignal der EMA) schnell reagiert werden muss. Im Vorhinein müssen Zuständigkeiten geklärt werden, getreu den Leitfragen WER-WAS-WO. Es muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen technischen Maßnahmen korrekt bedient und regelmäßig gewartet werden.

Statistik

In Deutschland sind jährlich etwa 170.000 Haushalte von Einbrüchen getroffen. Im Schnitt erfolgt alle drei Minuten ein Einbruch. Großstädte verzeichnen Zuwachsraten in teils zweistelliger Höhe. Demgegenüber stehen Aufklärungsquoten zwischen 10% und 20%. Anders als Gewerberäume dienen private Wohnungen als Ruheort. Einbrüche haben hier neben materiellen Schäden auch psychosoziale Folgen.