Drohnen im Sicherheitsdienst
Im Wachschutz stellt die Drohne ein wirksames Hilfsmittel für Sicherheitskräfte dar: große Areale und schwer überschaubare Gelände lassen sich von einzelnen Kräften nicht überblicken. Durch den gezielten Einsatz von unbemannten Flugkörpern kann ein Teil der Arbeit von Maschinen übernommen werden und die Sicherheit erhöhen. Ein Problem ist dabei noch die Stromversorgung. Die Leistungsdauer von Akkumulatoren hat sich zwar von ein paar wenigen Minuten auf bis zu 40 Minuten in den letzten Jahren gesteigert, allerdings ist dies für den Dauerbetrieb noch deutlich zu wenig. Bei Rundgängen in der Nacht gibt es zusätzliche Schwierigkeiten mit der Bildqualität. Zwar liefert eine Drohnenkamera tagsüber mittlerweile akzeptable Bilder, doch vernünftige Aufnahmen scheitern an den schlechten Bildverhältnissen in der Nacht. Eine Alternative zu den klassischen Kameras sind Wärmebildkameras. Dadurch könnten zumindest unberechtigte Person auf einem Gelände detektiert werden.
Räumliche Einschränkungen
Für bestimmte Luftgebiete sind Einschränkungen zu beachten. Drohnen dürfen nicht in Flugverbotszonen gesteuert werden. Diese auch als „GEO-Zonen“ oder „UAS-Zonen“ bezeichneten Gebiete sollen insbesondere staatliche Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen vor Spionage, Terrorismus und sonstigen Manipulationsversuchen schützen. So existieren GEO-Zonen an folgenden Orten:
- Flugplätze
- Militärische und polizeiliche Anlagen
- Krankenhäuser
- Behörden
- Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- Wohngrundstücke
- Etc.
Einige Drohnen verfügen über einen eingebauten Mechanismus, wonach die betroffenen Gebiete automatisch nicht beflogen werden können. In übrigen Fällen muss sich der Drohnenpilot über lokale Beschränkungen informieren. Gegebenenfalls mittels einer Internetrecherche oder Zuhilfenahme von mobilen Apps.
Einsatzmöglichkeiten für die Sicherheitsbranche
In der Sicherheitsbranche ergeben sich durch die zunehmende Entwicklung von Drohnen zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. Durch zunehmende Leistungskapazitäten und gleichzeitig geringeren Anschaffungskosten eignen sich die Fluggeräte grundsätzlich für folgende Anwendungsbereiche:
- Unfalluntersuchung
Mithilfe von Drohnen können weiträumigere Flächen mit Videokameras festgehalten werden. Aus der „Vogelperspektive“ lässt sich etwa der Austritt von Gefahrenstoffen günstig beobachten.
- Betriebsbegehung
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz vor Aufnahme der Tätigkeit zu begehen, um ein Lagebild der betriebsspezifischen Gefahren zu erstellen, vgl. § 5 ArbSchG. Die Begehung könnte durch Drohnen extern durchgeführt und durch Fotos oder Videos dokumentiert werden. Dies reduziert den personellen und organisatorischen Aufwand, da An- und Abfahrtswege entfallen.
- Gefährdungsanalyse
In der Praxi werden Fluggeräte bereits zur Inspektion von schwer zugänglichen Industrieanlagen eingesetzt. Dies erspart beispielsweise komplexe und risikobehaftete Einsätze von Industriekletterern. - Brandschutz
Mithilfe von Kameratechnik ließen sich Vermisste ohne zusätzliche Gefährdung von Menschenleben aufspüren. Problematisch ist, dass die Einsatzdrohne aufgrund der Funktechnik selbst zur Zündquelle geraten könnte und insbesondere an explosionsgefährdeten Bereichen die Lage eskalieren könnte. Nach bisherigem Stand der Technik erscheint eine Anwendung daher bislang noch nicht sinnvoll.