Allgemeines

Ein Drohanruf ist eine am Telefon mitgeteilte Bedrohung oder Nötigung. Eine Bedrohung stellt nach § 241 StGB eine Straftat dar. Die Androhung eines Verbrechens am Telefon trifft meist unvorbereitete Gesprächspartner und verursacht leicht Panik unter den Betroffenen. Daher ist eine Vorbereitung auf potentielle Drohanrufe immer empfehlenswert. Eine am Telefon ausgesprochene Androhung eines Verbrechens kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Man spricht von Nötigung, wenn der Täter mit verbaler Gewalt das Opfer zum Erbringen oder Unterlassen einer Handlung drängt. Die Grenzen zwischen Nötigung und Bedrohung sind teilweise fließend. In der Sicherheitstechnik orientiert sich der Umgang mit anonymen Drohanrufen anhand der drei Punkte Rückverfolgung, Aufzeichnung und Sprechanalyse. Während des Gespräches sollte das Ziel sein, die Ernsthaftigkeit und Schadenswahrscheinlichkeit der Mitteilung zu bewerten sowie einen möglichen Täterkreis zu identifizieren.

 

Auf den Anruf reagieren

Die wichtigsten Gesprächstechniken ergeben sich zusammengefasst aus folgenden Punkten:

  • Aufmerksames Zuhören: dadurch soll erfahren werden, welche Ziele der Täter verfolgt und was ihm wichtig ist.
  • Um zu gewährleisten, dass die Inhalte so ankommen wie der Täter es meinte, sollte man nicht mit wiederholten Fragen zur Verständnissicherung sparen.
  • Anhand der W-Fragen (Fragewort-Fragen) wird sichergestellt, dass die Forderungen des Anrufers verstanden werden.
  • Kontakterhaltung: mit dem Täter wird versucht, auf derselben „Wellenlänge“ zu kommunizieren. Das heißt, man passt sich der Sprachform, der Lautstärke und dem Tempo des Anrufers an.

Das Verfahren bei strategischem Verhalten gegenüber einem Drohanrufer lässt sich in sechs Phasen einteilen. Der Übergang in die nächste Phase darf nur dann erfolgen, wenn die vorhergegangene erfolgreich abgeschlossen wurde:

Phase 1 (erste Kontaktphase): Kontakt wird zunächst durch Sprachform und kommunizierte Inhalte erreicht. Gegenüber dem Täter sollte Kooperationsbereitschaft vermittelt werden. Geeignete Gesprächstechniken sind: konzentriertes Zuhören, reflektieren und Ich-Botschaften.

Phase 2 (Verstehensphase): darin werden Ziele und die Situation des Angreifers erkannt. Ist der Täter nicht dazu in der Lage dies darzustellen, sollten die Absichten des Anrufers durch klar formulierte Fragen erfragt werden.

Phase 3 (Zustimmungsphase): in dieser Phase wird suggeriert, dass die Forderungen des Drohanrufers akzeptiert und verstanden werden. Der Täter soll sich seiner selbst sicher fühlen, und dies wird durch Zustimmung ausgedrückt.

Phase 4 (Entscheidungsphase): in der Entscheidungsphase erklärt der Gesprächspartner, soweit es der Rahmen seiner Möglichkeiten gestattet, auf die Forderungen einzugehen.

Phase 5 (Zusammenfassung): durch Resümieren und Zusammenfassen der Forderungen hat der Gesprächspartner idealerweise die Führung des Gespräches übernommen.

Phase 6 (zweite Kontaktphase): Wenn der Angegriffene eine Zusammenfassung selbst formuliert hat, gibt es die Chance, den Kontakt zum Angreifer zusätzlich zu bestärken. Dies funktioniert beispielsweise über eine Bekundung des Verständnisses über gegebene Handlungshinweise.