Mehrere Dienststellen können zu einer einzigen Dienststelle verbunden werden, wenn sie räumlich in denselben Organisationsbereich fallen oder dies auf Antrag von den Mitarbeitern beschlossen wurde. Jede Dienststelle wird durch ein Mitarbeitergremium vertreten. Das Mitarbeitergremium wählt den sogenannten Dienststellenleiter. Dieser hat Mitbestimmungsrechte in Angelegenheiten, die die Dienststelle betreffen.