Die Dienststelle ist der vertraglich festgelegte Arbeitsort eines Beschäftigten. Die Zuweisung der Dienststelle kann sich auf das Gehalt in Form von Spesen oder sonstigen Zuschlägen und den Wohnort des Beschäftigten auswirken. Wesensmerkmal der Dienststelle ist, dass sie zur örtlichen und sachlichen Wahrnehmung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Tätigkeiten dient. Oftmals dienen mehrere Orte gleichzeitig zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben.

Mehrere Dienststellen können zu einer einzigen Dienststelle verbunden werden, wenn sie räumlich in denselben Organisationsbereich fallen oder dies auf Antrag von den Mitarbeitern beschlossen wurde. Jede Dienststelle wird durch ein Mitarbeitergremium vertreten. Das Mitarbeitergremium wählt den sogenannten Dienststellenleiter. Dieser hat Mitbestimmungsrechte in Angelegenheiten, die die Dienststelle betreffen.