Grundsätze
In der Dienstplanung geht es darum, die Arbeitszeit der Beschäftigten in einem Wachunternehmen optimal mit den verfügbaren Sicherheitsmitarbeitern zu besetzen.
Bei der Dienstplanung müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Qualifikationen: welche Qualifikationen müssen für die vom Kunden beauftragte Bewachungstätigkeit vom einzelnen Mitarbeiter erfüllt werden? Reicht ein Unterrichtungsnachweis aus oder muss die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfolgreich absolviert sein oder gar ein höherer Abschluss vorliegen (Ausbildung, Meister)?
- maximale Arbeitszeiten: kollidieren Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes oder Bundesurlaubsgesetzes mit einer Schichtplanung?
- gesetzliche Ruhepausen: auch hier sind Rechtsnormen des Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsschutzgesetzes zu beachten.
- Urlaubsanträge
- individuelle Fähigkeiten/Einweisungen und Unterrichtungen der Wachmitarbeiter
Zusatzschichten und Überstunden
Häufig entstehen durch Dienstausfälle (zum Beispiel wegen einer kurzfristigen Erkrankung) spontan Engpässe. Die Personalplanung muss auf diese spontan auftretenden Ereignisse reagieren.
Wenn ein anderer Sicherheitsmitarbeiter für den verhinderten Kollegen einspringen soll, ist vorher zu beachten, ob:
- der Mitarbeiter für eine zusätzliche Schicht verpflichtet werden kann
- der für Bereich A zuständige Kollege überhaupt in Bereich B eingesetzt werden darf
- eventuell vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Verbote Überstunden ausschließen