Dienstplanänderungen sind spontane Veränderung in der innerbetrieblichen Organisation zur Zuteilung von Schichten unter die Mitarbeiter eines Wachunternehmens. 

Die Notwendigkeit einer Dienstplanänderung kann kurzfristig durch Arbeitsunfälle, Krankheiten oder sonstige Ereignisse begründet werden. 

Kraft seines Direktionsrechtes darf der Sicherheitsunternehmer die Aufgabe einem anderen Kollegen zuweisen. Dabei sind jedoch gesetzliche und gegebenenfalls vertragliche Einschränkungen zu beachten. 

So dürfen Arbeitskräfte in Teilzeit (zum Beispiel 450-Euro-Jobs) eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden nicht überschreiten. Ebenso können Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz die konkreten Dienstplanänderungsmöglichkeiten einschränken.