DienstkleidungUnter Dienst- und Schutzkleidung versteht man im Allgemeinen das berufserforderliche Zubehör eines Arbeitnehmers. Dienstkleidung wird anstelle der Privatkleidung oder dazu ergänzend im Beruf getragen. An ihr erkennt man Beruf und Stand des Arbeitnehmers. Sie soll außerdem die private Kleidung vor Gebrauchsspuren bei der Arbeit schützen. Ein Beispiel für Schutzkleidung wäre eine schusssichere Weste oder Hitze- und Flammschutzkleidung. Im Gegensatz zur Schutzkleidung hat die Dienstkleidung keine spezifische Sicherheitsfunktion, wie zum Beispiel eine Warnweste oder Jacke, die die Zugehörigkeit zu einem Unternehmen darstellt. In der Regel ist die Beschaffung der Dienstkleidung vom Arbeitnehmer zu leisten. Gemäß § 12 der BewachV darf die Dienstkleidung von Sicherheitsdiensten nicht mit Uniformen eines staatlichen Organs, wie der Polizei, verwechselbar sein und muss sich deutlich davon abgrenzen. Auch das Tragen von Waffen ist bis auf wenige Ausnahmefälle verboten.

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Schutzkleidung

Schutzkleidung gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und hat den Zweck, den Arbeitnehmer vor feindlicher Fremdeinwirkung zu schützen. Hier steht das Sichern von Rumpf, Armen und Beinen im Vordergrund (darüber hinaus gibt es die persönliche Schutzausrüstung PSA, welche Kopf, Hände und Füße sichert). Für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere in der Sicherheit, ist das Tragen von Schutzkleidung verpflichtend. Bei Beschädigung ist eine Erneuerung erforderlich. In §3 ArbSchG schreibt der Gesetzgeber die Vermeidung von Unfällen oder die Einhaltung von Hygienevorschriften vor. Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

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