Der Begriff Concierge stammt aus dem Französischen und bedeutet so viel wie Pförtner oder Hauswart. Der Concierge ist in gehobeneren Hotels oder Mietshäusern tätig und für die Instandhaltung des Gebäudes und die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Ferner übernimmt er Servicefunktionen. 

Obwohl der Concierge auch die Verantwortung für fremdes Lebens und Eigentum übernimmt, bedarf er in der Regel keiner Unterrichtung beziehungsweise muss nicht den Nachweis einer Sachkundeprüfung im Sinne des § 34a GewO erbringen. Denn es handelt sich nicht um eine Tätigkeit, deren Schwerpunkt in der gewerblichen Bewachung fremden Lebens und Eigentums liegt. Vielmehr dient der Concierge als eine Art Scharnier zwischen einem Hausmeister und einer Empfangsstelle für Besucher.