Die Citystreife bezeichnet Sicherheitspersonal, welches in Innenstädten patrouilliert. Die Mitarbeiter werden vor allem in den Abendstunden eingesetzt. Im Unterschied zum Ordnungsamt dürfen die privaten Sicherheitsdienste weder Personalien feststellen, Taschen durchsuchen, noch Sicherstellungen vornehmen. Diese Kompetenzen obliegen dem staatlichen Gewaltmonopol und könnten nur über einen amtlichen Beleihungsakt an das Personal auf begrenzte Zeit übertragen werden. Citystreifen werden oft auf kommunalen, eingrenzbaren Grundstücken zur Durchsetzung des Hausrechts eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise Parkplätze oder Schulen.