Das Butterflymesser ist eine nach dem Waffengesetz in Deutschland verbotene Waffe. Das Klappmesser verfügt über zwei Griffe, die um 180° schwenkbar sind. Durch das Umklappen wird die Klinge freigegeben. Die Stichwaffe stammt aus den Philippen und wird fachlich korrekt als Balisong bezeichnet. Der Schwenkmechanismus erzeugt eine einschüchterne Wirkung, weswegen das Messer bei Raubüberfällen genutzt wird und dadurch in Verruf geraten ist.

Der Balisong ist seit dem 1. April 2003 in Deutschland verboten. Erfasst sind allerdings nur Messer, die eine Klingenlänge von mindestens 41 Millimetern und eine Breite von mehr als 10 Millimetern aufweisen. Ein Verstoß gegen die Bestimmung wird mit einer Geldbuße oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet.