Eine Brandmeldefunktion ist wesentlicher Bestandteil von Brandmeldeanlagen (BMA). Nach der VdS-Definition ist die Brandmeldefunktion (BM-Funktion) folgendermaßen definiert: „Funktion einer Gefahrenwarnanlage (GWA) zur Erkennung, Warnung und Meldung von Bränden und Brandrauch.“ Die einer BMA zugehörigen Alarmmelder detektieren einen Brand anhand von Rauchmeldern, Temperaturmeldern, Gaswarnmeldesystemen. Im Allgemeinen lauten die messbaren Merkmale von Schadensfeuer:

  • Temperaturanstieg,
  • Geschwindigkeit des Temperaturanstiegs,
  • Temperaturbedingte Längen- bzw. Volumenausdehnung,
  • Lichttrübung oder Lichtablenkung durch Raucheinwirkungen,
  • Lichtablenkung infolge Dichteunterschied der erwärmten Luft,
  • Flackereffekt der frei brennenden Flamme,
  • Wellenlänge des von der Brandflamme ausgestrahlten Lichts,
  • Infrarotstrahlung,
  • Ionisation der Brandgase
  • Zusammensetzung bzw. markante Bestandteile der Pyrolysegase.