Grundsatz

Ein Brandabschnitt ist eine von weiteren Abschnitten isolierte Fläche. Im Falle eines Brandes kann es so zu keinem Feuerüberschlag auf andere Brandabschnitte kommen. Durch feuerbeständige Wände, Türen oder Fenster wird die Ausbreitung auf angrenzende Flächen verhindert. Ein Brandabschnitt wird in der Regel von einer sogenannten Brandwand eingeschlossen. Diese Wand ist möglichst feuerbeständig und hat eine hohe Widerstandsleistung gegenüber der entstehenden Wärme. Die exakten Anforderungen an einen Brandabschnitt sind in deutschen Musterbauordnung oder der Landesbauordnung festgehalten.

 

Umsetzung

Wesensmerkmal von Brandabschnitten ist das Verhindern von Brand- und Rauchüberschlag. Dies kann durch Lüftungsanlagen gewährleistet werden, indem Brandschutzklappen (BSK) als automatische Sperrvorrichtung in die Schächte verbaut werden. Die BSK werden beidseitig an den Lüftungskanal zwischen Wänden und Decke angeschlossen. Im Normalfall sind die Lüftungskanäle geöffnet. Im Falle eines Brandalarms werden die Schächte von den BSK verschlossen, um eine Luftdurchfuhr zu verhindern.

 

Ist eine Installation von Brandschutzklappen aus baulichen oder finanziellen Gründen nicht realisierbar, kann als kostengünstige Alternative – sogenannte Niederdruck-Löschtechnik – verbaut werden. Dies sind Feinsprühanlagen mit Niederdruck, die innerhalb der Lüftungsanlagen verbaut werden. Bei geringerem bautechnischen Aufwand gewährleistet das System einen vergleichbaren Feuerwiderstand. Im Brandfall erzeugen Düsen einen Sprühnebel, der den Kanal abkühlt und die toxischen Gase auswäscht. Niederdruck-Löschtechnik wird an die Zentrale Wasserversorgung angeschlossen und mit einem Druck zwischen 3 und 10 Bar betrieben.