Leistungen

Unter einem Bildungsgutschein versteht man eine Zulage durch die örtlich zuständige Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur (Teil-)Finanzierung von Weiterbildungen. Von einem solchen Bildungsgutschein können gleichermaßen Arbeitnehmer und Erwerbslose profitieren. Dadurch werden Kosten übernommen, welche unmittelbar durch Belegung des Kurses entstehen (Kursgebühren) oder zusätzlich anfallen. Dazu zählen beispielsweise Bücher- oder Fahrtkosten. 

Weiterbildungen in der Sicherheitsbranche

Anhand einer Weiterbildung können allgemein Kenntnisse erworben oder in einem bestimmten Bereich vertieft werden. Mithilfe dieser Qualifikationen können die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöht werden. Erfahrung in einem bestimmten Bereich wirkt sich im Lebenslauf positiv aus und öffnet Türen für künftige Beschäftigungen. 

Eine Weiterbildung kann zum Beispiel an eine Ausbildung anknüpfen. Ebenso ermöglicht sie gegebenfalls einen Quereinstieg in eine neue Branche. In der privaten Wachbranche gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Im weiteren Sinne zählen Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zu einer Weiterbildung. Das Unterrichtungsverfahren ist Grundvoraussetzung für die gewerbliche Bewachung fremden Lebens oder Eigentums. Eine Sachkundeprüfung ist etwas umfangreicher. Neben der einfachen Teilnahme wird im Unterschied zur Unterrichtung das erworbene Wissen anhand eines schriftlichen Tests und mündlichen Gesprächs abgefragt. Wer die Prüfungen besteht, bekommt ein lebenslang gültiges Zertifikat. Dieses von der zuständigen IHK ausgestellte Zertifikat ist „Eintrittskarte“ für bestimmte Wachtätigkeiten im Sinne des § 34a GewO. Dazu zählt etwa die gewerbliche Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, Parkanlagen oder der Durchführung von Einlasskontrollen an gastgewerblichen Diskotheken. 

Die Kosten dieser Verfahren liegen im dreistelligen Bereich. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann die Erstattung entstehender Kosten bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geltend machen. Das zuständige Amt kann die Übernahme dieser Kosten zusichern. Es entrichtet die Kosten dann direkt an den Weiterbildungsträger oder zahlt den Betrag als einmalige Zulage auf das Arbeitslosengeld. 

Neben der Sachkundeprüfung oder dem Unterrichtungsverfahren können auch Weiterbildungen absolviert werden, welche auf vorhandenes Wissen aufbauen. So kann ein Fahrsicherheitstraining an die Tätigkeit eines Personenschützers anknüpfen. Trainings mit Schusswaffen können Kenntnisse von Personen im Geld- und Werttransport vertiefen, u.v.m.