Definition

Die Bildauswertung beinhaltet die Aufbereitung, Echtzeitverarbeitung und Informationsgewinnung aus gesammelten Bilddateien oder Videos. Moderne Bildauswertungsverfahren fußen auf rechenbasierten Algorithmen, und Computer lernen bestimmte Ereignisse wie Bewegungen von Menschen zu erkennen. Die Auswertung erfolgt teilweise schon automatisch innerhalb eines Kamerasystems. Zum Beispiel kann eine Videoüberwachungsanlage Bewegungen automatisch detektieren und den Winkel bei der Observierung entsprechend fokussieren (Bewegungsverfolgung).

Anwendung

Eine weitere Anwendungsmöglichkeit findet sich bei Zutrittskontrollen. Anhand biometrischer Merkmale können Gesichter erkannt und einer bekannten Person zugeordnet werden. Vor allem im Verkehr wird die Sicherheitstechnik flächendeckend genutzt. Die Bildauswertung eignet sich dazu, Pkw anhand ihrer Kfz-Nummern zu identifizieren oder Brände frühzeitig zu bemerken. Überdies können Geisterfahrer aufgrund unüblicher Verhaltensweisen erkannt werden. Schließlich bietet die Bild- und Videoanalyse Möglichkeiten, Personen auf einer Fahrbahn zu erkennen, Geschwindigkeiten zu messen oder Stauvorwarnungen zu melden.

Ausblick

Die Bedeutung automatisierter Bildauswertung wird in Zukunft wohl deutlich zunehmen. Das Militär nutzt unbemannte Luftfahrzeuge zu Aufklärungszwecken. Drohnen überfliegen ein hochgefährliches Gebiet, und eine Software kann zwischen zivilen Gütern und Waffen des Feindes differenzieren. Die Gefährte beherbergen neben einer intelligenten Benutzeroberfläche auch Komponenten zur Bildstabilisierung, so dass der Videostream fehlerfrei visualisiert wird. Denkbar ist, dass intelligente Drohnen auch im zivilen Kontext genutzt werden. Beispielsweise bei Großversammlungen könnte die Technik bald so fortgeschritten sein, dass Zugänge kontrolliert, Besucherströme überwacht oder einzelne Gefährder identifiziert werden können. Der öffentlichen Nutzung stehen aktuell allerdings rechtliche Hürden entgegen: die zum 1.Oktober 2017 rechtskräftige Drohnenverordnung beinhaltet ein Aufstiegsverbot für Luftfahrzeuge mit einem Abfluggewicht von mehr als 25 kg.