Kurzerklärung

Hinter dem Kürzel BewachVwV verbirgt sich das Kürzel für eine Verwaltungsvorschrift im Rahmen von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a GewO. Die Vorschrift mit der amtlichen Bezeichnung „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung“ dient dazu, die Begriffe der wachgewerblichen Vorschriften zu konkretisieren.

Hintergrund

Nach § 34a GewO ist das Wachgewerbe ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Nur zuverlässige, das meint fachlich und persönlich geeignete Personen dürfen einer Wachtätigkeit nachgehen. Der Begriff des Wachgewerbes wird mit der gewerblichen Bewachung fremden Lebens und Eigentums umschrieben. Nur was wird alles vom Begriff der Bewachung umfasst? Die Kinderbetreuung in Kaufhäusern? Oder wie verhält es sich mit der bloßen Entgegennahme von Notrufsignalen oder Privatdetekteien? 

Wesen von Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind innenbehördliche Vorschriften. Sie entfalten nicht unmittelbar Geltung gegenüber der Allgemeinheit. Vielmehr dienen sie dazu, die Arbeit der Verwaltungsbehörden zu steuern und zu lenken. Es handelt sich folglich um abstrakt-generelle Regelungen innerhalb des Staates. 

Auch wenn die Vorschriften nicht unmittelbar gegenüber Dritten anwendbar sind, so haben sie dennoch weitreichende Konsequenzen. So liefert die BewachVwV die grundlegenden Anhaltspunkte, nach denen entscheiden wird, ob eine Dienstleistung unter die Erlaubnispflicht des § 34a GewO fällt oder nicht.