Betriebskosten fallen bei der Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken und durch die Bezahlung von Personal an. Der Eigentümer oder das Unternehmen muss laufende Kosten zahlen, die beim Gebrauch bestimmter Objekte entstehen. Verschiedene Betriebskosten werden in Zahlungsströme gegliedert. So gehören personell anfallende Kosten in den Bereich der Personalkosten und werden beispielsweise von Ausgaben für Rohstoffe und Produktionsmittel unterschieden. Die jeweiligen Kostenarten werden steuerlich voneinander abgegrenzt. Daher ist eine Unterscheidung in der Buchhaltung relevant. Die endgültige Summe der Betriebskosten aus den Zahlungsströmen schlägt sich in der Gewinn- und Verlust-rechnung nieder.