Inhalt

Die Beschlagnahme beinhaltet das Sicherstellen von körperlichen Gegenständen. Die Sicherstellung wird von den Vollzugsorganen des Staates (Polizei) durchgeführt oder von Privaten, wenn diese dazu ermächtigt wurden. Wer in der privaten Sicherheitsbranche arbeitet, hat grundsätzlich nur die Rechte, die jedermann verliehen wurden. Daher spricht man auch von den Jedermannsrechten. In Ausnahmefällen können Prviatpersonen aber mit hoheitlichen rechten beliehen werden. Hierfür ist ein staatlicher Beleihungsakt erforderlich. Beliehene arbeiten beispielsweise in der Kontrolle von Fracht und Passagieren in der Luftsicherheit.

Eine Sicherstellung meint, dass der Besitzer die Sachherrschaft über den Gegenstand verliert und die Herrschaftsmacht über den Gegenstand vom Beschlagnahmenden neu begründet wird. Dieser Wechsel der Sachgewalt wird beispielsweise vollzogen, indem ein Bundesbeamter den zu beschlagnahmenden Gegenstand an sich nimmt. Außerdem muss die Beschlagnahmung den Zweck verfolgen, den einkassierten Gegenstand vor dem Zugriff anderer Personen zu schützen. Dies nennt man die Verwahrung von Gegenständen. Ist die Ansichnahme nicht auf die Verwahrung gerichtet, liegt keine Beschlagnahmung vor.

Beispiel: ein rechtswidrig abstelltes Fahrzeug im Halteverbot wird abgeschleppt. Das Abschleppunternehmen übt die Sachgewalt aus, sobald es das Auto am Abschleppwagen fixiert. Gewahrsam des Inhabers ist gebrochen, da er sein Fahrzeug nicht mehr selbstständig bewegen kann. Wird das Auto an der nächsten Kreuzung wieder abgestellt, liegt keine Ansichnahme vor. Wird das Auto hingegen auf einen separaten Hof gefahren, auf den der Fahrer keinen alleinigen Zugriff haben, ist eine Ansichnahme und somit auch eine Sicherstellung zu bejahen.

Voraussetzungen

Die Beschlagnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentums- und Besitzrechte des Betroffenen dar. Daher ist für jede Sicherstellung ein Rechtsgrund erforderlich. Dieser Rechtsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn der Eigentümer zahlungsunfähig ist und das Gericht eine Zwangsvollstreckung angeordnet hat. Oder wenn der Besitz des Gegenstandes verboten wurde (zum Beispiel illegaler Waffenbesitz, Besitz verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel, Besitz verbotener Betäubungsmittel).