Kurzerklärung

Unter einer Berufsgenossenschaft (BG) beziehungsweise Unfallkasse versteht man im Arbeitsschutz- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland den Träger gesetzlicher Unfallversicherungen. Es gibt aktuell neun Berufsgenossenschaften. 

Aufgaben

Allgemein dienen BGs der Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Unfallkassen nehmen diese Tätigkeiten in jeweils eigenen Branchen war. Die für die Wach- und Sicherheitsbranche zuständige Unfallkasse ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

Rechtliches

Rechtlich sind BGs als sogenannte Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Finanziert werden die Unfallkassen durch Beiträge der Versicherten. Versicherte Personen sind von Gesetz wegen alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Insgesamt zählen etwa 3,2 Millionen Unternehmen und 44 Millionen Personen in Deutschland zum Versichertenkreis der Berufsgenossenschaften. 

Das Ziel, die Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsstätten zu gewährleisten, wird mithilfe von Unfallverhütungsvorschriften durchgesetzt. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Novum. Die Vorschriften werden nämlich nicht durch staatliche Organe, sondern den Unfallkassen selbst konzipiert. 

Damit sind es an sich zwar nicht um Gesetze im herkömmlichen Sinne. Für die Versicherten entfalten die DGUV-Vorschriften jedoch zwingende Wirkung. Damit kommen real der Wirkung eines Gesetzes gleich. Die in der Sicherheitsbranche wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften sind DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherheitsdienste).