Das Berichtsheft ist ein vom Auszubildenden Heft, welches begleitend zur Ausbildung führt wird. Das Berichtsheft wird auch als Ausbildungsnachweis bezeichnet, weil es die Inhalte der Ausbildung in Kurzform wiedergibt. Das Heft ist damit zum Beispiel wichtiger Bestandteil innerhalb einer Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) oder (SKSS). 

Die Einzelheiten und rechtliche Rahmenbedingungen des Berichtsheftes sind im § 14 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) dargelegt. Die Berichte sind planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert anzufertigen. Der Ausbilder muss dem Auszubildenden hierzu ausreichend Zeit zur Verfügung stellen. Aus § 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG ergibt sich, dass der Ausbildungsnachweis in einem schriftlichen Berichtsheft oder elektronisch angefertigt werden kann. 

Das Anfertigen des Ausbildungsnachweises ist nicht freiwillig, sondern verbindlich. Der Nachweis ist erforderlich, um für die Abschlussprüfung einer Berufsausbildung zugelassen zu werden, § 43 BBiG.