Allgemeines

Unter bedingtem Vorsatz versteht man im Strafrecht eine mittelschwere Form des Vorsatzes. Vorsatz bezieht sich auf die innere Einstellung des Täters und gibt den Willen zur Tat und Kenntnis der Tatumstände zum Ausdruck. Je stärker der Wille zur Tat, umso schwerer die Vorsatzform. Man unterscheidet allgemein in drei Stufen des Vorsatzes:

Der bedingte Vorsatz liegt vor, wenn der Täter bei Begehung einer Handlung annimmt, dass dadurch ein Delikt verwirklicht wird und er sich damit abfindet, mag der Erfolg ihm auch noch so unerwünscht sein. 

Siehe auch