Das Kürzel „BAG“ steht für Bundesarbeitsgericht, dem höchsten Spruchkörper der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Gericht hat seine Niederlassung seit 1999 in Erfurt. Es entscheidet im Zusammenhang von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Also wenn das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel Wachunternehmer und Wachkraft, berührt ist.

Im Wesentlichen ist der Spruchkörper für Revisionen zuständig. In einer Revision wird das vorherige Urteil (vom Landesarbeitsgericht) auf Rechtsfehler untersucht. Es werden keine neuen Tatsachen gesammelt, um daraus Beweise zu gewinnen. Anstellte einer vertieften Aufklärung widmen sich die Richter der Frage, ob das vorherige Gericht Rechtsvorschriften gewahrt hat. 

Ereignete sich ein Rechtsfehler, zum Beispiel weil eine Verfahrensvorschrift missachtet wurde, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden. Ist das Rechtsmittel erfolgreich,  wird das Urteil an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Diese muss dann erneut unter Beachtung der Auffassung des BAG über den Fall entscheiden.