Automatische Löschanlagen werden von der Verwaltung dann gefordert, wenn besonders große Brandabschnitte vorhanden sind. Die Regelungen gehen unter anderem aus Industriebaurichtlinien sowie den Landesbauordnungen (LBO) hervor. Die Löschanlagen lassen sich je nach Funktion in bestimmte Bereiche untergliedern: so wird zwischen der automatischen Branddetektion, Brandbekämpfung sowie Wärme- und Rauchabfuhr differenziert. Zusätzlich unterteilt man automatische Löschanlagen in Objektschutzanlagen und Raumschutzanlagen. Löschanlagen sind aufgrund ihrer geringen Interventionszeit von Vorteil. So entfällt die Wartezeit auf die Feuerwehr für aktive Brandbekämpfungsmaßnahmen. Hinzu kommt der Aspekt, dass keine Einsatzkräfte gefährdet werden. Durch automatische Löschanlagen können zusammengefasst Personen- und Sachwerte in Form von Umweltbelastungen, Arbeitsplatzverluste und Betriebsunterbrechungen größtmöglich vermieden werden.