Allgemeines          

Wer im Bereich der Sicherheit tätig werden möchte, muss Verantwortung für fremde Personen und Eigentum übernehmen. Durch § 34a Gewerbeordnung (GewO) soll sichergestellt werden, dass nur qualifizierte Personen diesem Auftrag nachgehen.

 

In den Bereichen Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifenwachdienst, Sicherheitskuriere, Geld- und Werttransport, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungs-Security oder Personenschutz ist eine Unterrichtung nach § 34a GewO vorgeschrieben. Weitergehende Tätigkeiten setzen nicht nur eine Unterrichtung, sondern eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO voraus. Diese Sachkundeprüfung wird unter anderem bei den Berufen als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder der Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im öffentlichen Verkehr verlangt.

Die GewO schreibt dazu in § 34a Abs. 1:

Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
2. Schutz vor Ladendieben
3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Ausbildung

Um bestimmte Berufe im Sicherheitsgewerbe ausüben zu dürfen, ist eine absolvierte Ausbildung notwendig. Der Klassiker unter den Ausbildungsberufen ist die im Jahr 2002 eingeführte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS). Die Ausbildungszeit liegt bei drei Jahren. Die FKSS kann Personen, Objekte, Anlagen und Werte präventiv vor feindlichen Einflüssen schützen und gegebenenfalls akute Gefahren abwehren. In Unterrichtseinheiten werden Themenschwerpunkte gesetzt und am Ende des Lehrganges in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgefragt. Die Qualifikationsschwerpunkte beziehen sich auf Rechtskunde und Dienstkunde. In anderen Einheiten werden Kenntnisse über Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik vermittelt. Zuletzt gibt es das Themenfeld serviceorientiertes Handeln. Dies befasst sich mit der Situationsbeurteilung und -bewältigung, der Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung sowie dem Thema Zusammenarbeit. Die Kosten der Ausbildung sind je nach Bildungsträger und IHK unterschiedlich.

Fortbildung

Eine Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung ist der Ausbildungsberuf Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit. Mit einer abgeschlossenen Fortbildung können Arbeitskräfte in der unteren Führungsebene von Unternehmen tätig werden, sich selbstständig machen und Ausbildungsplätze anbieten. Die Fortbildung zum Geprüften Meister für Sicherheit umfasst in Vollzeit 4 bis 5 Monate. Sie hat in Teilzeit eine Dauer von zwei Jahren. Um diese Fortbildung antreten zu dürfen, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • ein erfolgreicher Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit und ein Jahr Berufspraxis mit wesentlichem Bezug zum Sicherheitsbereich.
  • oder einen sonstigen Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
  • Oder eine fünfjährige Berufspraxis.

Weiterbildung

In einer Weiterbildung können Kenntnisse ausgebaut und vertieft werden. Sie dient dazu, bereits angeeignetes Wissen zu erweitern und basiert auf einer bereits errungenen Berufserlaubnis und praktischer Berufserfahrung. Im Gegensatz zu einer Fortbildung ist die Weiterbildung nicht Teil des öffentlichen Bildungssektors, sondern vermittelt auf privater Ebene Wissen, zum Beispiel in Form von Seminaren und Workshops. Ein Türsteher kann in der Weiterbildung berufsspezifische Kenntnisse schärfen und Kurse zur Selbstverteidigung besuchen. Die Art der Weiterbildung unterteilt sich in selbständiges Aneignen von Bildung (autodidaktische Weiterbildung) und in eine berufsbegleitende Weiterbildung. Die Finanzierung kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder durch öffentliche Fördermittel vorgenommen werden. Den zeitlichen Aufwand tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich eine Weiterbildung häufig über Arbeitszeit und Freizeit verteilt.