Als Aufschaltung bezeichnet man die Verbindung einer Gefahrenmeldeanlage mit einer hilfeleistenden Stelle. Die Bezeichnung Gefahrenmeldeanlage (GMA) ist ein Oberbegriff für Einbruchmeldeanlagen (EMA), Diebstahlmeldeanlagen (DMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA), Brandmeldeanlagen (BMA), Alarmmeldeanlagen (AMA) oder sonstige Anlagen der Videoüberwachung. Als hilfeleistende Stelle kommen beispielsweise eine sogenannte Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) oder öffentliche Körperschaften wie Polizei und Feuerwehr infrage.

Die Aufschaltung zu privaten Sicherheitsdienstleistern erfolgt grundsätzlich über einen drahtlosen Übertragungsweg. In der NSL ist den Mitarbeitern ein Interventionsplan hinterlegt, der Vorschriften und Maßnahmen für den Ernstfall enthält. Die kostenpflichtige Ausschaltung wird meist über einen monatlichen Pauschalbeitrag abgerechnet.