Unter einer Asylunterkunft versteht man eine öffentliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterbringung von Asylbewerbern, die  aus humanitären Gründen in Deutschland ein vorläufiges Bleiberecht genießen. Die Unterkünfte werden von privaten Sicherheitsdienste bewacht. Für die gewerbliche Bewachung von Asylunterkünften ist gemäß § 34a GewO ein Sachkundenachweis erforderlich. 

Von den Dienstleistern wird neben den rechtlichen Voraussetzungen auch interkulturelle Kompetenzen erwartet. Unter interkulturelle Kompetenz versteht man die Fähigkeit, sich mit Menschen aus anderen Kulturkreisen verständigen und auf deren Bedürfnisse und Mitteilungen eingehen zu können. Die Schlüsselkompetenz kann mithilfe von Schulungen und Fortbildungen erlangt beziehungsweise intensiviert werden. Ferner helfen die eigene Erfahrung und Fähigkeiten in Empathie und Auffassungsgabe, kulturübergreifend zu kommunizieren.