ASR A1.3 enthält technische Regeln für Arbeitsstätten hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. 

In den vom Ausschuss für Arbeitsstätten getroffenen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegebenen Regeln werden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.

Unter anderem regelt ASR A1.3 brandschutztechnische Belange.  So geht es in Punkt 6 um die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen. Demnach müssen Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 gestaltet sein.