Definition

Der Arbeitsunfall wird in Paragraf 8 SGB VII definiert. Demnach zählen dazu alle Unfälle, die der Arbeitnehmer bei Ausübung einer gesetzlich versicherten Tätigkeit erleidet und die zu einem Körperschaden führen. Ausschließlich Arbeitnehmer zählen zum Preis der pflichtversicherten Personen. Erfasst sind nur Unfälle, deren ursächliche Handlung in einem konkreten Zusammenhang zur Arbeitsleistung des Beschäftigten steht. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören neben einem Schadensausgleich für den Versicherten auch Maßnahmen zum sozialen Schutz der Familie. Typischerweise erstattet die Unfallversicherung die Heilbehandlung, zahlt eine Verletztenrente oder gar eine Hinterbliebenenrente. Grob gesagt zählt zur Versicherungsleistung alles, was zur Beseitigung des Sachschadens erforderlich ist. Darin sind Arm- oder Beinprothesen mit inbegriffen. Schmerzensgeld zählt hingegen nicht zu den ersatzfähigen Leistungen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, ob der Schaden schuldlos, in eigener Fahrlässigkeit oder der eines Dritten verursacht wurde.

 

Unfallverhütung

Der Arbeitgeber ist durch Unfallverhütungsvorschriften dazu angehalten, ein Mindestmaß an Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu erbringen. Im Sicherheitsgewerbe ist das Personal typischerweise einem hohen Risiko gegenüber tätlichen Angriffen durch andere Personen ausgesetzt. Er ist daher mit einer persönlichen Schutzausstattung ausgerüstet. Darunter versteht man eine Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Arbeitgeber sind für die Anschaffung und Auswahl der geeigneten PSA verantwortlich. Arbeitnehmer sind für die regelmäßige Reinigung und sachgerechte Pflege ihrer persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Vor der Benutzung ist sicherzustellen, dass die PSA funktionstüchtig ist. Bei festgestellten Mängeln ist die Tätigkeit unverzüglich zu unterbrechen und dem Arbeitgeber anzuzeigen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/psa/