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Das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz ASiG) ist ein spezielles Gesetz, welches sich an Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit richtet.

Der Leitgedanke des ASiG ist in § 1  festgehalten. Demnach steht die Bekämpfung von Ursachen für Betriebsgefahren im Vordergrund. Das Arbeitssicherheitsgesetz soll also Schadensverhütung und Prävention am Arbeitsplatz gewährleisten. Es ist somit die rechtliche Grundlage für Belange rund um die Arbeitssicherheit. Maßnahmen, die getroffen werden, wenn sich ein Risiko bereits verwirklicht hat, werden separat in der Unfallverhütungsvorschrift 2 genannt. In den UVVs geht es vor allem um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.

Kritik

Die Umsetzung des ASiG  gehört zur gängigen Praxis größerer Betriebe. Kritische Stimmen fordern zum Teil jedoch eine Abschaffung des Gesetzes, da es als zu bürokratisch empfunden wird. Im Widerspruch dazu stehend, halten einige das ASiG für unzureichend. Dies wird mit dem Fehlen von Normen hinsichtlich der Arbeitsqualität und Ausstattung externer Dienste begründet.

Wortlaut § 1 Grundsatz ASiG 

„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für  Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.“