Arbeitsschutz umfasst den Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und die Geringhaltung von Risiken. Er ist ein Mittel zur Entlastung des Beschäftigten und verfolgt das Ziel der Arbeitserleichterung.Die Schutzmaßnahmen im engeren Sinne sollen Unfälle verhüten und die Beschäftigten vor Verletzungen bewahren. Im erweiterten Sinne zählt dazu auch eine menschengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. Es hat sich gezeigt, dass beispielsweise die Über- oder Unterforderung von Arbeitskräften die Gesundheit mittelbar beeinträchtigen kann.

Überdies schließt Arbeitsschutz auch die Mitbestimmung des Arbeitnehmers anhand von Betriebs- oder Personalräten mit ein. Arbeitsschutz umfasst also auch den Interessensschutz durch Mitarbeitervertretungen. Genaueres ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgehalten.