Adressaten

Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) legt in gewissen Bereichen Mindeststandards für Arbeitnehmer in Deutschland fest. Insbesondere sind die Arbeitsbedingungen im Bau- und Baunebengewerbe zwischen Arbeitnehmern und ihrer zu erbringenden Dienstleistung zwischen dem In- und Ausland geregelt. Zum Baunebengewerbe gehören das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektro- und Dachdeckerhandwerk. In § 5 TVG bekommt dies eine zwingende gesetzliche Grundlage.

Inhalt

Die Bedingungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Lohn, die Urlaubstage, Gesundheitsvorschriften und Arbeitszeiten. Das AEntG beinhaltet die Möglichkeit, von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Mindestlöhne verbindlich zu machen. Diese sogenannten Branchen-Mindestlöhne gelten für Arbeiten im In- und Ausland. Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz werden auch ausländische Unternehmen aus der EU, die Arbeitskräfte in Deutschland einsetzen (Subunternehmen), den deutschen Tarifvereinbarungen unterworfen. Für Wanderarbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit suchen und dort angestellt werden, gelten die Entsendungsvorschriften nicht.

In folgenden drei Kategorien internationaler Beschäftigungsverhältnisse findet das AEntG Anwendung:

– auf Kosten des Arbeitgebers werden Mitarbeiter in andere EU-Staaten entsandt, um dort unter Anleitung des Arbeitgebers einen Vertrag mit einem Kunden zu erfüllen.

– ein Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeiter in eine Niederlassung oder ein Unternehmen derselben Unternehmensgruppe in einem anderen Mitgliedstaat.

– eine Zeitarbeitsfirma oder Arbeitsvermittlungsagentur entsendet einen Arbeitnehmer zu einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat seinen Sitz hat oder dort tätig ist.

Meldeverordnung

Die sogenannte Meldeverordnung nach § 3 AEntG schreibt vor, dass Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, bei der Zollbehörde gemeldet werden müssen. Von dort aus wird die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards geprüft. Die Branchenlöhne können den allgemeinen Mindestlohn unterschreiten. Aus Gründen der Gleichberechtigung zwischen nationalen und ausländischen Unternehmen, gilt das AEntG in gleichem Maße für deutsche Firmen. Der vollständige Gesetzestext des AEntG kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/