Bedrohungen gegen den Auftragsgegenstand
Als Anlass für eine anlassbezogene Meldung sind Vorkommnisse gemeint, die für die Sicherheit relevant sind und das zu schützende Objekt beziehungsweise die zu bewachende Person gefährden.
Im Falle einer solchen Gefährdung sind Wachunternehmen und Auftraggeber schnellstens zu informieren. Zum Beispiel anhand einer Alarmkarte.
Weitere Anlässe
Neben unregelmäßigen Vorkommnissen, die die Sicherheit des Bewachungsobjektes betreffen, kommt eine sofortige Meldung bei Arbeitsunfällen in Betracht und wenn der Sicherheitsmitarbeiter während seiner Dienstzeit schwerwiegende Mängel oder sonstige Verstöße gegen Gesetze, die die Sicherheit betreffen registriert hat.
Meldepflicht nach der BewachV
Ebenso besteht eine Anzeigepflicht nach Waffengebrauch (siehe hierzu Paragraph 13 der BewachV).
Umfang
In der anlassbezogenen Meldung sollten folgende Informationen hervorgehen:
- Adressat der Meldung
- Aussteller der Meldung
- Dienstperson, eventuell Täter und Tatort
- Dienstzeit
- was, wo und womit?