Defintion

Alarmübertragungsanlagen (AÜA) sind nach der VdS-Definition Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen übertragen. Eine AÜA basiert auf drei Komponenten: 1. einer Übertragungseinrichtung (ÜE), 2. dem Übertragungsweg und 3. der Alarmempfangseinrichtung.

 

Übertragungsweg

Der Übertragungsweg verbindet die Gefahrenmeldeanlage (GMA) mit der Empfangseinrichtung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, dass das Alarmsignal richtig übermittelt wird, sind verschiedene Aspekte zu beachten. Die Übertragung von Alarmsignalen ist weitaus komplexer als die Übermittlung beliebiger Datensätze. Der Übertragungsweg einer AÜA genießt gegenüber allen sonstigen Leitungen Betriebsvorrang. Das System darf nicht abgeschaltet werden, und zusätzliche Kommunikationseinrichtungen überwachen die Betriebsbereitschaft. Die Energieversorgung muss durch Notstromaggregate gesichert werden. Selbst im Falle eines Ausfalls des Stromnetzes wird die Energieversorgung des Übertragungsweges hiermit eine gewisse Zeit lang sichergestellt.