Grundsätze

Mit der Alarmkarte werden Sachverhalte und auszuführende Interventionsmaßnahmen für ein Schutzobjekt durch eine Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) festgehalten. Außerdem sind in der Alarmkarte polizeirelevante Informationen für eine gemeinsame und koordinierte Führung von Einsätzen dargelegt. Wenn in der NSL ein Alarmsignal eingeht und es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen scharfen Alarm handelt, übermittelt die Leitstelle per Telefax eine Alarmkarte an die zuständige Polizeidienststelle. Darin sind Informationen über die Anschrift und Rufnummer des Schutzobjektes, inklusive Besonderheiten vor Ort enthalten und das für den Einsatz ausgelöste Kriterium inklusive Datum und Uhrzeit. Es werden zudem laufende Maßnahmen des Sicherheitsdienstleisters zusammengefasst.

Funktionen

Die Alarmkarte ist eine Entwicklung der hessischen Polizei gewesen. Hiermit wird die Forderung, Falschalarme zu reduzieren, umgesetzt. Durch die Karte sollen Einsatzdaten qualifiziert übermittelt werden können und aktuell erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar sein.

Abgrenzung zur Feuerwehrlaufkarte

Die Alarmkarte ist nicht mit der FW-Laufkarte zu verwechseln. Eine FW-Laufkarte wird im Gegensatz zur Alarmkarte nicht versendet, sondern ist in größeren und öffentlichen Gebäuden installiert. Die FW-Laufkarte zeigt der Feuerwehr den Weg von der BMZ bis zum jeweiligen Brandmelder. Die Karten werden von spezialisierten Firmen gemäß DIN 14675 angefertigt. Das Vorhandensein einer solchen FW-Laufkarte ist eine Voraussetzung zur Scharfschaltung von BMAs bei der jeweiligen Feuerwehr.