Unter Alarmierung versteht man das Verständigen einer hilfeleistenden Stelle zur Gefahrenabwehr. Anhand einer optischen oder akustischen Alarmierung wird auf eine Gefahr für Leib und Leben, das Vermögen oder die Umwelt hingewiesen. Je nach Gefahr ist in bestimmte Alarmarten zu unterscheiden. Es wird beispielsweise differenziert zwischen:
- Bedrohugnsalarm
- Brandalarm
- Einbruchalarm
- Intern- und Externalarm
- Technischer Alarm
- Überfallalarm
Alarme, denen in Wahrheit keine Gefahr zugrunde liegt, bezeichnet man als Falschalarm.