Eine Alarmempfangszentrale ist die zentrale Steuereinheit einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) beziehungsweise Alarmanlage. Zentrale Aufgabe ist das Melden von Gefahren in Form von möglichen Bränden, Einbrüchen oder Überfällen. Um dies zu gewährleisten, ist die Alarmzentrale mit entsprechenden Sensoren verbunden, welche die Gefahrenhinweise detektieren und an die Zentrale weiterleiten. Die angeschlossenen Gefahrenmelder werden auch als Peripherie bezeichnet. Durch die Alarmempfangszentrale sollen Gefährdungen nicht nur registriert, sondern auch präventiv verhindert werden. Deshalb lauten die wichtigsten Funktionsbereiche der Zentrale:

  •  Das kontinuierliche Überwachen der eigenen Betriebsbereitschaft
  • Melden des Alarms oder der Störung an mehrere hilfeleitende Stellen (NSL, Polizei, Feuerwehr u. a.)
  • Automatisch eingeleitete Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens
  • Überwachen, Transportieren und Anzeigen von Meldungen der Gebäudeleittechnik

Eine leistungsstärkere Übertragung der Signale zwischen Alarmzentrale und den Meldern wird durch die Linientechnik beziehungsweise mithilfe von Bussystemen ermöglicht. Anstelle der Gleichstromtechnik können mit den Alternativen mehrere Sender in einem kleineren Gehäuse integriert werden. In der Linientechnik und in Bussystemen basieren die Alarmvorrichtungen auf zwei Adern, welche sowohl die Stromversorgung als auch die Selbstüberwachung decken können. Zusätzliche Adern, zum Beispiel für den Sabotagekontakt oder die Aktivierung des Begehtests, entfallen. Die Energieversorgung ist durch zwei Quellen gesichert. Dies sind in der Regel Wechselstromnetze und angeschlossene Batterien.

In Deutschland regeln Industrienormen, welche Anlagen konkret als Alarmempfangszentrale oder Gefahrenmeldeanlage bezeichnet werden können. Für Ersteres muss DIN VDE 0800 erfüllt sein. Sogenannte Informationsanlagen, die DIN VDE 0833 Teil 1, Teil 2 und Teil 3 erfüllen, sind Gefahrenmeldeanlagen. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen und Sicherheitsbestimmungen. Dazu zählen:

  •  für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: EN 50 131-Reihe, VdS-Richtlinien, ÜEA-Richtlinien der Landespolizei
  • für Brandmeldeanlagen: DIN 14675, DIN EN 54-Reihe, VdS-Richtlinien, Bestimmungen örtlicher Brandschutzbehörden
  • sowie Gesetze, Verordnungen (z. B. VstättVO) und Richtlinien aus dem Baurecht.